Refine
Year of publication
- 2012 (291) (remove)
Document Type
- Article (127)
- Conference Proceeding (81)
- Part of a Book (35)
- Book (26)
- Patent (11)
- Doctoral Thesis (6)
- Report (3)
- Habilitation (1)
- Other (1)
Has Fulltext
- no (291) (remove)
Keywords
- (Bio)degradation (1)
- 3. EU Legislativpaket (1)
- 802.15.4 (1)
- Acceleration (1)
- Afterload (1)
- Alginate beads (1)
- Anastomotic leakage (1)
- Autolysis (1)
- Avalanche (1)
- Bank-issued Warrants (1)
- Bluetooth (1)
- Borehole heat exchanger (1)
- Calorimetric gas sensor (1)
- Cell permeability (1)
- CellDrum (1)
- Cellular force (1)
- Central receiver system (1)
- Chemical imaging sensor (1)
- Circular Dichroism (1)
- Cloud Computing (1)
Institute
- Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik (70)
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (42)
- Fachbereich Bauingenieurwesen (30)
- INB - Institut für Nano- und Biotechnologien (30)
- Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (29)
- IfB - Institut für Bioengineering (29)
- Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik (27)
- Fachbereich Chemie und Biotechnologie (26)
- Fachbereich Energietechnik (20)
- Solar-Institut Jülich (15)
- Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik (12)
- Fachbereich Gestaltung (9)
- Fachbereich Architektur (6)
- Sonstiges (3)
- FH Aachen (1)
- Freshman Institute (1)
- IBB - Institut für Baustoffe und Baukonstruktionen (1)
- Nowum-Energy (1)
Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.