Refine
Year of publication
- 2024 (1)
- 2023 (10)
- 2022 (8)
- 2021 (18)
- 2020 (24)
- 2019 (32)
- 2018 (19)
- 2017 (30)
- 2016 (28)
- 2015 (37)
- 2014 (35)
- 2013 (20)
- 2012 (32)
- 2011 (31)
- 2010 (39)
- 2009 (39)
- 2008 (38)
- 2007 (33)
- 2006 (36)
- 2005 (22)
- 2004 (33)
- 2003 (23)
- 2002 (22)
- 2001 (23)
- 2000 (33)
- 1999 (36)
- 1998 (33)
- 1997 (28)
- 1996 (12)
- 1995 (20)
- 1994 (14)
- 1993 (19)
- 1992 (19)
- 1991 (8)
- 1990 (18)
- 1989 (10)
- 1988 (5)
- 1987 (6)
- 1986 (9)
- 1985 (3)
- 1984 (3)
- 1983 (2)
- 1982 (1)
- 1981 (2)
- 1980 (1)
- 1979 (1)
- 1978 (1)
- 1977 (2)
- 1975 (1)
- 1974 (1)
- 1973 (1)
- 1971 (1)
- 1963 (1)
Document Type
- Article (581)
- Book (189)
- Part of a Book (56)
- Other (46)
- Conference Proceeding (16)
- Review (13)
- Contribution to a Periodical (5)
- Doctoral Thesis (4)
- Lecture (4)
- Report (4)
- Working Paper (4)
- Diploma Thesis (1)
- Talk (1)
Language
- German (924) (remove)
Keywords
- Datenschutz (5)
- Betriebswirtschaftslehre (4)
- Finanzierung (4)
- Liquiditätspolitik (4)
- Datenschutzgrundverordnung (3)
- Datenschutzrecht (2)
- EU-Datenschutzgrundverordnung (2)
- Internationales Recht / Europarecht (2)
- Prozessautomatisierung (2)
- Prozessverbesserung (2)
- Robotic Process Automation (2)
- Selektionskriterien (2)
- Telekommunikationsmarkt (2)
- 3. EU Legislativpaket (1)
- Anforderungen (1)
- Atomausstieg (1)
- Betroffenenrechte (1)
- Bundesdatenschutzgesetz (2017) (1)
- Bundesrepublik Deutschland (1)
- Cloud Computing (1)
Institute
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (924) (remove)
Das Fernabsatzgesetz
(2000)
Das Verbraucherkreditgesetz
(2001)
Anwendung des Haustürgeschäftewiderrufsgesetzes unter Angehörigen (BGH, Urteil vom 17.09.1996)
(1997)
Haftung im Vereinsrecht
(2008)
Das Wohnungsrecht : Ausübungshindernis, Sozialhilferegress und Fremdvermietung bei Übergabeverträgen
(2009)
Mit Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.4.2008 NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 2.3.2012 bzw. 30.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am 1.8.2012 in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ unter Geltung der DSGVO: Rechtmäßigkeit der Anzeige sensibler Daten
(2019)
Das „Recht auf Vergessenwerden“ unter Geltung der DSGVO: Anwendungsbereich und Rechtmäßigkeit
(2019)
Nach dem Scheitern des Privacy Shield hofft der Datenschutzberater Alexander Golland, dass die europäischen Behörden bald konkrete Maßnahmen für den Datentransfer in Drittländer vorschlagen. Auch kleine Unternehmen müssten die Herausforderung bewältigen – sonst wäre das Urteil nur Wasser auf die Mühlen jener, die ohnehin über den Datenschutz schimpfen.
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am 28.6.2019 das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20.9.2019 zugestimmt. Das Artikelgesetz, welches im sog. Omnibusverfahren zahlreiche Gesetze auf Bundesebene ändert, soll zur Vereinheitlichung und Anpassung des Bundesrechts an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beitragen.
Das Kopplungsverbot verbietet, die Nutzung einer Dienstleistung von der Erteilung einer nicht für die Leistungserbringung erforderlichen Einwilligung abhängig zu machen. Personalisierte Werbung wird hierdurch erheblich erschwert. Anbieter können jedoch durch Bereitstellung eines alternativen, einwilligungsfreien Zugangs zu derselben Leistung ihren Dienst datenschutzkonform anbieten. Ein solcher Zugang muss nicht zwingend in Form eines fixen Entgelts gestaltet sein. Vielmehr ist es datenschutzrechtlich in gewissem Umfang zulässig, Preise unter Einbeziehung personenbezogener Daten dynamisch zu gestalten.
Kein Urteil zum Datenschutzrecht sorgte im vergangenen Jahr für mehr panische Reaktionen als die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache “Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein”(C-210/16). Das Urteil warf in datenschutzrechtlicher Literatur und Öffentlichkeit zahlreiche Fragen auf: Ist jetzt jeder “gemeinsam” Verantwortlicher? Was sind die Kriterien? Der EuGH hat kürzlich in einem – dem allgemeinen Vernehmen nach aufsehenerregenden, de facto aber kaum überraschenden – Urteil für Klarheit gesorgt. Dabei hat das Gericht jedoch einige Fragen offengelassen und neue Fragen aufgeworfen. Ein Blick auf alte und neue Herausforderungen in Kooperationsszenarien.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und - neu - auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.
Aufsicht und Rechtsdurchsetzung bei unzulässigem Einsatz von Cookies & Co. unter Geltung des TTDSG
(2022)
Rezension zu: Reimer – Verwaltungsdatenschutzrecht: Das neue Recht für die behördliche Praxis (2019)
(2019)
EDPB: Europäische Aufsichtsbehörden mit neuen Guidelines zur datenschutzkonformen Einwilligung
(2020)
Verantwortlichkeit, Data Breach, das Ende von Fax & E-Mail: Aufsichtsbehörden mit streitbaren Thesen
(2020)
Textsammlung mit allen für den Datenschutz in Kirchen maßgeblichen Regelwerken: DSGVO, KDG, KDR-OG, DSG-EKD sowie begleitende Verordnungen (KDG-DVO, KDR-OG-DVO und ITSVO-EKD) und Verfahrensgesetze (KDSGO und KiGG.EKD). Die vorliegende Textsammlung enthält die für den Datenschutz der beiden großen Kirchen in Deutschland maßgeblichen Vorschriften: Dies sind, neben der Datenschutz-Grundverordnung, die Normen des kirchlichen Rechts, die neu erlassen bzw. geändert wurden. Weiter sind die verschiedenen Durchführungsverordnungen für die kirchlichen Datenschutzgesetze und die maßgeblichen Normen des kirchlichen Verfahrensrechts abgedruckt. Ergänzt wird das Werk durch Verweise auf maßgebliche Veröffentlichungen der weltlichen und kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden und weitere Materialien.