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Allgemeines Steuerrecht
(2015)
Finanzierungsprobleme bei Unternehmensgründungen aus Sicht des Gründers - Erfahrungen aus der Praxis
(2000)
Im Folgenden sollen Anlass und Inhalt einer Due Diligence erläutert werden. Im Rahmen einer Checkliste werden Beratern und Unternehmen Hinweise zu möglichen Prüfungsgebieten sowie zu vorzuhaltenden oder zu prüfenden Unterlagen gegeben. Entstanden ist die Checkliste aus der langjährigen praktischen Tätigkeit der Autoren bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. einer deutschen Großbank.
Abschlussarbeiten FAQ / FGA
(2006)
Die Jahresabschlussanalyse
(2009)
Die Konzernrechnungslegung
(2010)
We analyze the trading behavior of individual investors in option-like securities, namely bankissued warrants, and thus expand the growing literature of investors behavior to a new kind of securities. A unique data set from a large German discount broker gives us the opportunity to analyze the trading behavior of 1,454 investors, making 89,958 transactions in 6,724 warrants on 397 underlyings. In different logit regression, we make use of the facts that investors can speculate on rising and falling prices of the underlying with call and put warrants and that we also have information about the stock portfolios of the investors. We report several facts about the trading behavior of individual investors in warrants that are consistent with the literature on the behavior of individual investors in the stock market. The warrant investors buy calls and sell puts if the price of the underlying has decreased over the past trading days and they sell calls and buy puts if the price of the underlying has increased. That means, the investors follow negative feedback trading strategies in all four trading categories observed. In addition, we find strong evidence for the disposition effect for call as well as put warrants, which is reversed in December. The trading behavior is also influenced if the underlying reaches some exceptionally prices, e.g. highs, lows or the strike price. We show that hedging, as one natural candidate to buy puts, does not play an important role in the market for bank-issued warrants.
Die Aufrechnung des Insolvenzverwalters gegen eine Insolvenzforderung nach ihrer Feststellung
(2012)
Erben und Steuerbelastung
(1995)
Knowledge Management
(2001)
A Cooperative Work Environment for Evolutionary Software Development / Kurbel, K., Pietsch, W.
(1990)
Expertensystem-Projekte. Entwicklungsmethodik, Organisation und Management / Kurbel, K., Pietsch, W.
(1989)
A Portable Implementation of Index Sequential Input-Output [Part 1] / Kurbel, Karl; Pietsch, W.
(1986)
A Portable Implementation of Index Sequential Input-Output [Part 2] / Kurbel, Karl; Pietsch, W.
(1986)
Konzepte und Instrumente für Organisation und Management evolutionärer Softwareentwicklungsprojekte
(1989)
IT Service Level Agreements
(2004)
IT Service Deployment
(2007)
Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.
Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung.
Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.