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Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht
Inhaltsverzeichnis
1. Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz - Grundsätze
und Modifikationen infolge der Covid-19 Pandemie
– Franziska Tings 3-61
2. Disquotale Gewinnausschüttung in der Organschaft – Die Neuregelung des
§ 14 Abs. 2 KStG und die Auslegung durch die Finanzverwaltung
– Julian Lehner 62-149
3. Auswirkungen des Mauracher Entwurfs auf die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts – Neuerfindung oder bloße Korrektur des
Personengesellschaftsrechts?
– Elena Hoß 150-209
4. Befristung von Arbeitsverhältnissen - Rechtliche Rahmenbedingungen und
arbeitsmarktpolitische Chancen und Risiken
– Franziska Gotzens 210-270
5. Die Rolle der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz Entwicklung
exemplarischer Handlungsempfehlungen für den ganzheitlichen Umgang
mit psychischen Belastungen im Homeoffice
– Marie-Sophie Creutz 271-346
6. Tokenisierung von illiquiden Vermögenswerten – Wie Blockchain die
Immobilienwirtschaft verändern kann
– Nils Christ 347-404
Anmerkung zu BGH VII ZR 135/00 (Widerklage gegen einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten)
(2002)
Unbefristete Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren
(2002)
Anmerkung zu EuGH RS C-208/00 (Niederlassungsfreiheit und Internationales Gesellschaftsrecht)
(2003)
Betriebskostenabrechnung - Die Pflicht des Vermieters zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
(2012)
Mit seiner aktuellen Entscheidung (BGH v. 6.11.2011 – VIII ZR 340/10, MDR 2011, 1095 = MietRB MDR 2011, 337) hat der BGH die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung von Betriebskosten konkretisiert. Der Beitrag erläutert anhand der Hintergründe des Gebotes der Wirtschaftlichkeit die Konsequenzen für die Praxis.
Urkundenprozeß ohne Urkunden? Zur Zulässigkeit des Urkundenprozesses bei unstreitigem Vorbringen
(2003)
Die rechtliche Behandlung von Zutrittsverweigerungen gegenüber Ausländern im Gaststättengewerbe
(1997)
Die „Erledigung“ zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit nach der Neufassung des § 269 ZPO
(2000)
Rechtsfolgen vorbehaltloser Mietzahlung in Mangelkenntnis –Mehr als bloß eine Etappe beim BGH?
(2003)
Werbung mit Garantien
(2011)
§§ 24-28 Wettbewerbsregeln
(2008)
Kommentierung zu §§ 705-740
(2009)
Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne
(2014)
Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen.