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Mit Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.4.2008 NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Netzsektoren und deren adäquate Regulierung sind ein sehr relevantes und aktuelles Thema. Dies gilt sowohl für die ökonomische Theorie, die sich sehr intensiv damit auseinandersetzt und in den letzten Jahrzehnten zahlreiche neue Erkenntnisse gewonnen hat. Es gilt ebenso für die Politik, in der Regulierungsfragen kontrovers diskutiert werden und dies nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten. Es gilt selbstverständlich für die regulierten Unternehmen selbst, deren Tätigkeit durch die staatlichen Regulierungsvorgaben markant beeinflusst wird. Nicht nur die konkreten Inhalte der Regulierungsregime sowie die verbleibenden Freiheitsgrade in der Ausgestaltung sind von Bedeutung, sondern ebenso die Umsetzung durch die Regulierungsbehörden. All dies gilt für den Strommarkt und seinen regulatorischen Hintergrund in besonderer Weise. Die Entflechtung der Stromübertragungsnetze von der Stromproduktion und damit die Vorgaben für die Organisation der Wertschöpfungsketten in den Elektrizitätsunternehmen sind seit dem Beginn des europäischen Liberalisierungsprozesses der Strommärkte ein wichtiges und kontrovers diskutiertes Regulierungselement. Den Fokus bildet das vertikale Unbundling, das letztlich die Diskriminierung von Wettbewerbern durch Anbieter mit aggregierten Wertschöpfungsketten verhindern soll, indem diese gezwungen werden, ihren "Netzteil" anders zu organisieren oder zu verkaufen. Den Mitgliedsstaaten blieben Freiräume in der Ausgestaltung, die in Deutschland erst vor kurzem konkretisiert wurden, und die für die regulierten Unternehmen die Nutzung eines Wahlrechts beinhalten. Der wirtschaftspolitischen folgt nun eine unternehmerische Abwägungsentscheidung.
Im Folgenden sollen Anlass und Inhalt einer Due Diligence erläutert werden. Im Rahmen einer Checkliste werden Beratern und Unternehmen Hinweise zu möglichen Prüfungsgebieten sowie zu vorzuhaltenden oder zu prüfenden Unterlagen gegeben. Entstanden ist die Checkliste aus der langjährigen praktischen Tätigkeit der Autoren bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. einer deutschen Großbank.
Mit einer aktuellen Entscheidung hat der BGH, Urt. v. 11.5.2012 - V ZR 196/11, MDR 2012, 958 seine Rechtsprechung v. 5.6.2008 - V ZB 85/07 zur Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft fortgeführt. In dieser Entscheidung sieht der BGH die Erwerber von Wohnungseigentum als Kostenschuldner gem. § 16 Abs. 2 WEG an, obwohl diese noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Eine andere Rechtslage besteht beim sog. Zweiterwerb. Die Abgrenzung von Erstund Zweierwerb ist aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen für die Praxis von großer Bedeutung.
Die Aufrechnung des Insolvenzverwalters gegen eine Insolvenzforderung nach ihrer Feststellung
(2012)
Betriebskostenabrechnung - Die Pflicht des Vermieters zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
(2012)
Mit seiner aktuellen Entscheidung (BGH v. 6.11.2011 – VIII ZR 340/10, MDR 2011, 1095 = MietRB MDR 2011, 337) hat der BGH die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung von Betriebskosten konkretisiert. Der Beitrag erläutert anhand der Hintergründe des Gebotes der Wirtschaftlichkeit die Konsequenzen für die Praxis.
Außerbilanzielle Korrekturen
(2012)