Article
Refine
Year of publication
- 2023 (9)
- 2022 (13)
- 2021 (22)
- 2020 (30)
- 2019 (22)
- 2018 (40)
- 2017 (36)
- 2016 (38)
- 2015 (43)
- 2014 (48)
- 2013 (41)
- 2012 (48)
- 2011 (52)
- 2010 (56)
- 2009 (79)
- 2008 (77)
- 2007 (80)
- 2006 (92)
- 2005 (88)
- 2004 (83)
- 2003 (80)
- 2002 (75)
- 2001 (69)
- 2000 (89)
- 1999 (65)
- 1998 (83)
- 1997 (75)
- 1996 (70)
- 1995 (79)
- 1994 (59)
- 1993 (56)
- 1992 (54)
- 1991 (49)
- 1990 (47)
- 1989 (41)
- 1988 (26)
- 1987 (44)
- 1986 (47)
- 1985 (26)
- 1984 (38)
- 1983 (30)
- 1982 (12)
- 1981 (21)
- 1980 (15)
- 1979 (20)
- 1978 (11)
- 1977 (8)
- 1976 (12)
- 1975 (8)
- 1974 (10)
- 1973 (6)
- 1972 (13)
- 1971 (6)
- 1970 (2)
- 1968 (1)
- 1967 (1)
Document Type
- Article (2345) (remove)
Language
- German (2345) (remove)
Keywords
- Multimediamarkt (6)
- Rapid prototyping (4)
- Blitzschutz (3)
- Rapid Prototyping (3)
- 3D-Printing (2)
- Datenschutz (2)
- Datenschutzgrundverordnung (2)
- E-Learning (2)
- Haustechnik (2)
- Heizung (2)
- Hochschuldidaktik (2)
- Karosseriebau (2)
- Klimatechnik (2)
- Kraftfahrzeugbau (2)
- Lightning protection (2)
- Literaturanalyse (2)
- Lüftung (2)
- Lüftungstechnik (2)
- Prozessautomatisierung (2)
- Rapid Manufacturing (2)
Institute
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (581)
- Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik (335)
- Fachbereich Bauingenieurwesen (262)
- Fachbereich Energietechnik (246)
- Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik (225)
- Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (224)
- Fachbereich Chemie und Biotechnologie (130)
- Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik (125)
- Fachbereich Architektur (70)
- Solar-Institut Jülich (64)
- Fachbereich Gestaltung (46)
- INB - Institut für Nano- und Biotechnologien (39)
- ZHQ - Bereich Hochschuldidaktik und Evaluation (37)
- IfB - Institut für Bioengineering (30)
- Nowum-Energy (18)
- ECSM European Center for Sustainable Mobility (12)
- IBB - Institut für Baustoffe und Baukonstruktionen (9)
- Verwaltung (3)
- Sonstiges (2)
- Arbeitsstelle fuer Hochschuldidaktik und Studienberatung (1)
Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht
Im Mai 2012 fand in Hamburg erstmals das „Junge Forum Hochschul- und Mediendidaktik“ statt, im Juni 2013 folgte in Potsdam die zweite Auflage als „Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung“. 2014 wurde das dritte „Forum“ in Dresden und 2015 das vierte in Düsseldorf ausgerichtet. Das fünfte Forum wird 2016 an der Technischen Universität Darmstadt stattfinden. Initiiert und organisiert wird die Veranstaltung stets von jungen Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, dem ‚Nachwuchs‘ in diesem Bereich ein Austauschforum zu geben. Der vorliegende Artikel stellt die konzeptionellen Überlegungen vor, die hinter diesen Treffen stehen. Er zeigt im Rückgriff auf Netzwerktheorie und aktuelle Diskussionen um Professionalisierung und Third Space, wieso für dieses Format ein aktueller Bedarf besteht, und begründet dann im Rückgriff auf didaktische Konzepte auch die methodische Gestaltung der Veranstaltungen. Unsere These: Das kooperative Lernen in Netzwerken ist ein wichtiger Baustein für die Professionalisierung des hochschul- und mediendidaktischen Nachwuchses.
Gleichstellungsabrede – Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten für die betriebliche Praxis
(2007)
Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.
Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis.
Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des ursprünglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endgültige Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (AÜG-E). Die Änderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von größeren Änderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. Für die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.