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Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben.
Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.).
Die Entwicklungen der Rechtsinformatik und des Informationsrechts zeigen, dass diese Disziplinen aktuell vor der Herausforderung stehen, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen Disziplinen zu etablieren. Unterschiedliche Publikationskulturen erschweren die Erreichung dieses Ziels. Forschungsportale stellen themenspezifische, internetbasierte Verzeichnisse dar, die bereits vorhandene Informationen strukturiert zugänglich machen. Sie können die Beziehungen zwischen den Disziplinen fördern, indem sie bereits erzielte Arbeitsergebnisse disziplinenübergreifend bekannt machen und dadurch dazu beitragen, Synergiepotenziale und mögliche Kooperationspartner zu identifizieren.
Der folgende Bericht fasst Erfahrungen zusammen, die in großen Entwicklungsprojekten der Firma Ericsson über mehrere Jahre gesammelt wurden. Ziel war dabei nicht, agile Methoden und Techniken einzusetzen - Agilität war zu der Zeit noch kein Hype-Thema. Vielmehr wurden Schwächen in den eigenen Projekten identifiziert und verbessert. Der Erfahrungsbericht vergleicht Verbesserungen in diesen Projekten mit den Ansätzen der agilen Entwicklung. Als Ergebnis werden folgende Punkte festgehalten: Erstens, einige Praktiken und Werte der agilen Entwicklung lassen sich auch in Großprojekten einsetzen. Zweitens, bei der Skalierung für Großprojekte werden diese Praktiken langsamer getaktet. Drittens, agile Entwicklung ist nicht nur eine Reihe von Praktiken und Werten, agile Entwicklung ist vielmehr auch eine Frage der Entwicklungs- und Projektkultur. Diese kulturelle Änderung lässt sich in Großprojekten deutlich langsamer umsetzen.
Latente Steuern stellen eine Schnittstelle zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und Steuerrecht dar. Das Verhältnis von Handels- und Steuerrecht ist dabei keinesfalls stetig; vielmehr fordert die Dynamik des deutschen Steuerrechts in vielen Bereichen regelmäßige Anpassungen in der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. Dies gilt insbesondere für die Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche durch das BilMoG deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Neben latenten Steuern auf temporäre Differenzen ist es nunmehr erforderlich, Verlustvorträge und die Folgen der Zinsschranke bei der Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen und die Berücksichtigungsfähigkeit von EBITDA-Vorträgen bei der Berechnung latenter Steuern ein und beleuchtet dabei insbesondere auch praktische Fragestellungen.
This Research Briefing, issued in July 2010, concluded that:
- Small and medium-sized enterprises (SMEs) in Europe have long called for a matching legal form valid across the EU (similar to that of the European company (SE) for large firms)
- The main benefits would be the availability of uniform Europe-wide company structures, significant cost reductions for businesses and further integration of the internal market
- Given the differing national views regarding the concrete features of the new legal form there is currently no sign of an agreement being reached at the European level in the short term; however, it is possible that progress will be made in negotiations during the year
- The key issues being discussed in depth are company formation, transnationality and employee participation rights in the new European private company (SPE).
In den letzten drei bis vier Jahren unterlag der Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen im IFRS- und US-GAAP-Abschluss einem stetigen Wandel. Sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS nehmen die Anforderungen an die Bilanzierung und Offenlegung beständig zu. Schon allein dies zeigt die Bedeutung, die dem Themenbereich der Steuerrisiken beigemessen wird. Aber nicht nur im Rahmen der Berichterstattung im Jahresabschluss stehen Steuerrisiken oben auf der Agenda, auch der amerikanische Internal Revenue Service (IRS) verfolgt das Thema sehr konsequent und plant, bestimmte Unternehmen zu Angaben von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärungen zu verpflichten.
Der Aufsatz befasst sich mit den neueren Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB und der Offenlegung von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärung.