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Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht
(2016)
Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.
Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde.
Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin.
Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung : BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 : Anmerkung
(2012)
Auf Europa programmiert
(1990)
Einschränkung von Taluskippung und -vorschub durch Sprunggelenkorthesen nach fibularer Bandruptur
(2013)
Die fibulare Bandruptur zählt zu einer der am häufigsten auftretenden Verletzungen des
Bewegungsapparats. In den meisten Fällen wird heute die konservativ frühfunktionelle Therapie mit Sprunggelenkorthesen allgemein bevorzugt. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 14 verschiedene Sprunggelenkorthesen im Hinblick auf ihre Einschränkung von Taluskippung und Talusvorschub
untersucht. Zur Simulation einer fibularen Bandruptur wurde ein Unterschenkelmodell aus Holz mit Fußteil, mit angelegten Orthesen in einen Scheuba-Halteapparat eingespannt und mit 150 N seitlich sowie anterior-posterior belastet. Anhand der erstellten "gehaltenen" Röntgenaufnahmen konnten Taluskippung und Talusvorschub jeder einzelnen Orthese eindeutig bestimmt werden. Die meisten Orthesen erreichten zufriedenstellende Ergebnisse. Es stellte sich heraus, dass vor allem eine eng anliegende, im Gelenkbereich anatomisch angepasste Form vorteilhaft zu sein scheint.
Jürgen Lohr, Jahrgang 1962, beschäftigt mit Softwareentwicklung im Projekt "Interaktive Multimedia" bei Telekom AG, Entwicklungszentrum Berlin. Zuerst erschienen in: Telekom-Praxis Ausgabe 1996. Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 1.1 Einführung 1.2 Neue Dienste und Anwendungen 2 Modell zur Verteilung und Architektur 3 Technologien 3.1 Netzwerk 3.2 Computertechniken 3.3. Aufgaben der Server 4 Geplanter Einsatz der Pilotprojekte 4.1 Pilote der Telekom 4.2 Show-Case Berlin 5 Verwendete Server-Architektur 5.1 Berlin - SEL/Alcatel 5.2 Hanburg - Philips 5.3. Köln/Bonn - Digital, FUBA und Nokia 5.4 Nürnberg - Oracle, nCube und Sequent 5.5 Stuttgart - SEL/Alcatel, Hewlett Packard und Bosch 6 Zukünftige Aspekte 6.1 DVB 6.2 DAVIC 6.3 weitere Aspekte 7 Zusammenfassung 8 Schrifttum 9 verwendete Abkürzungen
zuerst erschienen in Telekom-Praxis Ausgabe 1997. Von Jürgen Lohr, Jahrgang 1962, beschäftigt mit Softwareentwicklung im Projekt "Interaktive Multimedia" bei der Deutschen Telekom AG, Entwicklungszentrum Berlin. 26 S. Der Beitrag befaßt sich mit dem Thema der universellen Kommunikationsplattform für neue, interaktive, multimediale Dienste und Anwendungen. Ausgehend von den Diensten wird ein Referenzmodell für offene Kommunikation und die Kommunikationsplattform kurz vorgestellt. Desweiteren wird die XAPI mit den Grundbegriffen, den Phasen der Kommunikation und dem Status Modell dargelegt. Ebenfalls werden die realisierten Service Provider erläutert. Abschließend werden zukünftige Vorhaben aus den Standardisierungsprojekten ITU und DAVIC sowie weitere Realisierungen aufgezeigt.
Zuerst erschienen in Telekom-Praxis Ausgabe 2000. 24 S. Innovative multimediale Dienste werden durch die Globalisierung und Konvergenz der Märkte, als auch durch Provider-Strategien ausgerichtet. Grundlegende Innovationsfelder sind: Globaler Zugang, Navigation und Intelligenter Inhalt. Die MPEG-Standards - im besonderen MPEG-4 und MPEG-7 - helfen, die oben genannten Forderungen zu erfüllen. Weiterhin ermöglichen sie auch für die Provider und den Kunden eine Zukunftssicherheit zu geben und einen zeitlichen Bestand für innovative Produkte zu sichern. Die Aufwärtkompabilität der MPEG-Standards ermöglicht die Vermeidung von Überschneidung und die Erschließung neuer Dimensionen.
In: Unterrichtsblätter / Deutsche Telekom AG. 53. 2000. 7. S. 326-340. (15 S. ) Die Multimedia-Dienste erhalten durch die Datenreduktion bei der Kompressionstechnologie eine Wirtschaftlichkeit, die den breiteren Einsatz von breitbandigen Diensten erlaubt. Die Dienste benötigen für die verschiedenen Medien nicht mehr so große Übertragungs- und Speicherleistungen. Bei den entwickelten Verfahren, den so genannten MPEG-(Motion Picture Experts Group-)Standards, werden die Video- und Tonsignale in die digitale Ebene überführt und anschließend unrelevante Signalanteile entfernt. Der daraus resultierende Datenstrom benötigt weniger Bandbreite bei der Übertragung zum Endkunden. Die MPEG-Organisation wurde bereits im Jahre 1988 ins Leben gerufen und ist ein gemeinsames Gremium der beiden Organisationen ISO (International Standard Organization) und IEC (International Electrotechnical Commission), welches sich mit der Standardisierung von Kodier- und Kompressionsverfahren für die digitalen Bild-, Video und Audioformate befasst. Mittlerweile sind vier wichtige Standards mit MPEG-1, MPEG-2 und MPEG-4 verabschiedet worden sowie mit MPEG-7 in Vorbereitung. Da die Grundlagen zu MPEG-1, -2 und -Audio bereits in anderen Beiträgen behandelt wurden, werden hier ausschließlich die neuen bzw. aktuellen MPEG-Standards vorgestellt.
In: Unterrichtsblätter / Deutsche Telekom AG. 54. 2001. 7. S. 410-420 (11 S. ) Angesichts der zunehmenden Globalisierung von Informationen und Informationsdiensten können Inhalte (Contents) für mehrere unterschiedliche Dienste genutzt und auf verschiedenen Endgeräten ausgegeben werden. Hier setzt ein Content-Management-System (CMS) an, welches sowohl für die Kunden als auch für die Anbieter der unterschiedlich distribuierten Dienste Synergien und somit Einsparpotenziale bietet. Darüber hinaus werden für die Anbieter dieser Dienste durch die allgemeine Definition von Leistungstools und die Definition von Wertschöpfungsketten künftige Produktentwicklungen vereinheitlicht und optimiert werden. Mit der Entwicklung und Vertriebsfreigabe immer weiterer Informationsdienste, die von verschiedenen Dienste-Providern betrieben werden, ist der Bedarf an einer Koordinierung der Entwicklungen und Investitionen im Bereich der Content-Akquisition und des Content-Management (CM) bedeutend angestiegen. Neben Akquisition, lizenzrechtlichen Fragen und Verwaltung des im Rahmen von Diensten angebotenen Content rücken vor allem auch Fragen der Gestaltung von Content-Management-Plattformen (CMP) immer stärker in den Blickpunkt. Der Beitrag stellt die globalen Ergebnisse dar, die in einem Forschungs- und Entwicklungsauftrag des Zentralbereichs Innovationsmanagement der Deutschen Telekom zu diesem Thema ermittelt wurden. Es werden die Kernmodule für eine Content- Management-Plattform beschrieben, die die Anforderungen an die Bereitstellung vielfältiger Content-Angebote erfüllt. Die folgenden Themen werden behandelt: + Begriffsbestimmung, + Content- und Dienste-Portfolio, + Standard Content-Prozess, + synergetische Content-Plattform (sCP), + Modelle der sCP, + Aspekte beim Betrieb und + Nutzen eines Content-Management.
In: Unterrichtsblätter / Deutsche Telekom AG. 53. 2000. 11. S. 618-634 (17 S.) Wo man hinblickt: Turbulenzen, Unvorhersagbarkeiten, Unregelmäßigkeiten – kurz Chaos. Ist unsere wissenschaftliche Sichtweise falsch, alle Vorgänge des Kosmos auf die Basis der Ordnung abzubilden? – Nein. Mit Chaos ist nicht Fehlen jeglicher Ordnung und völlig regelloses Durcheinander gemeint, sondern – auf Grund der Vernetztheit der vielen Elemente, die miteinander eine Wechselwirkung haben – die Unberechenbarkeit der Naturprozesse. Die Chaostheorie erlaubt durch die Modellierung weit auseinander liegende Problemfelder miteinander zu verknüpfen, um dann in einem Modell die Zusammenhänge erkennbar zu machen. Mit Hilfe der Chaostheorie werden gesellschaftliche Prozesse abgebildet und dann mit einer Simulation neue, globale Strategien erstellt, um kritische Systempunkte (Systemelemente) zu erkennen. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Modellierung am Beispiel der Multimedia-Dienste und gibt mit einem umfassenden Glossar eine Einführung in die Begrifflichkeiten der Chaostheorie. Die Chaostheorie ist die mathematisch-physikalische Theorie zur Beschreibung von Systemen, die zwar durch Gesetzmäßigkeiten determiniert sind, bei denen aber kleine Änderungen der Anfangsbedingungen ein exponentielles Anwachsen von Störungen bewirken. Das Verhalten derartiger Systeme führt zur Ausbildung chaotischer Strukturen und ist langfristig nicht vorhersagbar. Die Chaostheorie ist beispielsweise in der nichtlinearen Optik, bei chemischen Reaktionen und der Wettervorhersage anwendbar.
Stahlbau
(2007)
Stahlbau
(2004)
Stahlbau
(2007)
Netzgestaltung und Straßenraumentwurf in gewachsenen Wohngebieten mit geringer Flächenverfügbarkeit
(2008)
Mit der Digitalen Automatischen Kupplung beginnt ein neues Kapitel des Schienengüterverkehrs, in dem zusammengestellte Wagen sich automatisch in wenigen Minuten abfahrbereit machen, ohne dass der Mensch eingreifen muss. Eines des größten Hemmnisse der umweltfreundlichen Schiene wird dann entfallen. Notwendig ist jetzt eine Diskussion über den Umfang und die Systemgrenzen der Automatischen Bremsprobe.