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Werbung mit Garantien
(2011)
§§ 24-28 Wettbewerbsregeln
(2008)
Kommentierung zu §§ 705-740
(2009)
Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne
(2014)
Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen.
Begriffsbestimmungen
(2014)
Wettbewerbsregeln (§§ 24-27)
(2015)
Dieser "Crashkurs" eignet sich ausgezeichnet für die kompakte Wiederholung und die zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Das Buch ist aufgrund seiner fallbezogenen Ausrichtung vor allem für Anfänger gedacht, eignet sich aber auch für fortgeschrittene Studierende zur kompakten Wiederholung. Einfache Merksätze, Fälle, Übersichten, Definitionen und kurze Zusammenfassungen lassen sich leicht einprägen und geben Sicherheit für die Prüfung. Vorteile auf einen Blick: Das wichtigste BGB-Know-how als Repetitorium vor der Prüfung, mit erprobten Merksätzen und kurzen Zusammenfassungen,
Fall für Fall sicher durch die Prüfung
Wettbewerbsregeln (§§ 24-27)
(2022)
Durch das WEMoG (Gesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) hat der Gesetzgeber die Regelung des § 20 WEG eingeführt. Demnach ist auch für bauliche Veränderungen an Räumen und Flächen, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, die Zustimmung der Gemeinschaft notwendig. Der BGH hat nun mit Urt. v. 17.3.2023 –V ZR 140/22, MDR 2023, 619 deutlich gemacht, dass bei Fehlen eines entsprechenden Beschlusses, die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden darf, sondern eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, um die neue Rechtslage durch § 20 WEG eingehend zu erläutern. Gleichzeitig werden die Folgen der aktuellen Entscheidung näher dargestellt.
Mit einer aktuellen Entscheidung hat der BGH, Urt. v. 11.5.2012 - V ZR 196/11, MDR 2012, 958 seine Rechtsprechung v. 5.6.2008 - V ZB 85/07 zur Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft fortgeführt. In dieser Entscheidung sieht der BGH die Erwerber von Wohnungseigentum als Kostenschuldner gem. § 16 Abs. 2 WEG an, obwohl diese noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Eine andere Rechtslage besteht beim sog. Zweiterwerb. Die Abgrenzung von Erstund Zweierwerb ist aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen für die Praxis von großer Bedeutung.
Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439)
(2023)
Im Handel mit Kraftfahrzeugen gehören Aspekte des gutgläubigen Erwerbs zu den beinahe alltäglichen Standardproblemen. Der BGH fügt in seiner Entscheidung v. 23.9.2022–VZR148/21, MDR 2022, 1541 diesem im Detail breit gefächerten Themenfeld einen weiteren Mosaikstein hinzu: Der Erwerber erhielt das verkaufte Kfz ohne Übergabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II, behauptet aber, diese Bescheinigung sei dem vom ihm eingeschalteten Vermittler bei Erwerb (als Fälschung) vorgelegt worden. Tatsächlich befand sich das Original durchgängig beim wahren Eigentümer, der nunmehr Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Der BGH schützt in dieser Gestaltung im Ergebnis den Erwerber. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Wer A sagt, muss zumindest im Kaufrecht nicht immer B sagen: Es kommt nicht selten vor, dass sich in einem Kaufvertrag einerseits ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel findet, die Parteien aber andererseits gleichwohl eine Beschaffenheitsvereinbarung für bestimmte Eigenschaften vertraglich festlegen. In diesem Problemfeld führt eine aktuelle Entscheidung des BGH zu weiteren Klärungen für die Praxis (BGH, Urt. v. 10.4.2024 – VIII ZR 161/23, MDR 2024, 706). Der folgende Beitrag setzt sich mit den vielfältigen Aspekten der Entscheidung auseinander und erläutert, aus welchen Gründen der BGH dem Käufer einige goldene Brücken für einen Schadensersatzanspruch gebaut hat.
Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Der folgende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen dieser Entscheidung für die mietvertragliche Praxis
Betriebskostenabrechnung - Die Pflicht des Vermieters zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
(2012)
Mit seiner aktuellen Entscheidung (BGH v. 6.11.2011 – VIII ZR 340/10, MDR 2011, 1095 = MietRB MDR 2011, 337) hat der BGH die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung von Betriebskosten konkretisiert. Der Beitrag erläutert anhand der Hintergründe des Gebotes der Wirtschaftlichkeit die Konsequenzen für die Praxis.
Anmerkung zu BGH VII ZR 135/00 (Widerklage gegen einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten)
(2002)
Unbefristete Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren
(2002)
Anmerkung zu EuGH RS C-208/00 (Niederlassungsfreiheit und Internationales Gesellschaftsrecht)
(2003)
Inhaltsverzeichnis
1. Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz - Grundsätze
und Modifikationen infolge der Covid-19 Pandemie
– Franziska Tings 3-61
2. Disquotale Gewinnausschüttung in der Organschaft – Die Neuregelung des
§ 14 Abs. 2 KStG und die Auslegung durch die Finanzverwaltung
– Julian Lehner 62-149
3. Auswirkungen des Mauracher Entwurfs auf die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts – Neuerfindung oder bloße Korrektur des
Personengesellschaftsrechts?
– Elena Hoß 150-209
4. Befristung von Arbeitsverhältnissen - Rechtliche Rahmenbedingungen und
arbeitsmarktpolitische Chancen und Risiken
– Franziska Gotzens 210-270
5. Die Rolle der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz Entwicklung
exemplarischer Handlungsempfehlungen für den ganzheitlichen Umgang
mit psychischen Belastungen im Homeoffice
– Marie-Sophie Creutz 271-346
6. Tokenisierung von illiquiden Vermögenswerten – Wie Blockchain die
Immobilienwirtschaft verändern kann
– Nils Christ 347-404
This paper investigates the extent to which corporate governance affects the cost of debt and equity capital of German exchange-listed companies. I examine corporate governance along three dimensions: financial information quality, ownership structure and board structure. The results suggest that firms with high levels of financial transparency and bonus compensations face lower cost of equity. In addition, block ownership is negatively related to firms' cost of equity when the blockholders are other firms, managers or founding-family members. Consistent with the conjecture that agency costs increase with firm size, I find significant cost of debt effects only in the largest German companies. Here, the creditors demand lower cost of debt from firms with block ownerships held by corporations or banks. My findings demonstrate that a uniform set of governance attributes is unlikely to satisfy suppliers of debt and equity capital equally.
Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht
Eigenkapitalkosten sind eine wesentliche Determinante bei der Wertbestimmung von Unternehmen und Unternehmensteilen. Die Eigenkapitalkosten werden regelmäßig mittels des CAPM bestimmt. Für sog. konzerninterne Routinefunktionen mit geringem Risiko stellt diese Bestimmung mittels CAPM ein Problem dar, da börsennotierte Peergroups für eine zuverlässige Bestimmung des Beta-Faktors meist nicht identifizierbar sind. Damit ergeben sich bei Bewertungen von Routineunternehmen Unsicherheiten und Konfliktpotenzial in steuerlichen Betriebsprüfungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick der in der Praxis genutzten Ansätze und stellt eine theoretische Fundierung zur Bestimmung der Eigenkapitalkosten von konzerninternen Routinefunktionen vor. Dabei wird verdeutlicht, dass Eigenkapitalkosten von konzerninternen Routinefunktionen nicht denen des Gesamtkonzerns entsprechen und Praktikeransätze eine grundsätzliche Berechtigung besitzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Die ordentliche Kündigung chronisch Kranker im Anwendungsbereich des
KSchG
– Nora Trümpener 3-56
2. Die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste -
Erfolg trotz Grenzen?
– Jan Peters 57-112
3. Marktmanipulation – Arten, Abgrenzung und gesetzliche Handhabe
– Manuel Herzel 113-170
4. Die Zulässigkeit der Verdachtskündigung im Arbeitsverhältnis
– Alina Vollmann 171-248
5. Praxisorientierter Arbeitgeberleitfaden zur rechtssicheren Einführung von
Homeoffice im Arbeitsverhältnis
– Gina Breuer 249-304
Geld-zurück-Garantien erlangen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Bedeutung, vor allem weil sie als probates Mittel zur Signalisierung hochwertiger Qualität angesehen werden – eine Annahme, die bislang wissenschaftlich ungeprüft geblieben ist. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag eine umfassende empirische Untersuchung der kaufverhaltensrelevanten Wirkungen dieses Marketinginstrumentes vorgenommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zum einen, dass eine Geld-zurück-Garantie nur unter bestimmten Bedingungen als Qualitätssignal wirkt. Dies hängt neben der Art des Produktes (Erfahrungs- vs. Suchgut) insbesondere von der Ausprägung des für die Qualitätsbeurteilung besonders diagnostischen Merkmals Marke sowie von der Produktkenntnis der Konsumenten ab. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass eine Geld-zurück-Garantie affektive Konsumentenreaktionen auslöst, die die Kaufabsicht von Konsumenten zusätzlich erhöhen können. Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Geld-zurück-Garantie – entgegen bisheriger Erwartungen aus der Praxis – nicht zwingend ein Qualitätsindikator ist, stattdessen entfaltet sie aber bisher unbeachtete affektive Wirkungen, die insbesondere auf ihre absichernde Funktion von etwaigen Fehlentscheidungen beim Kauf zurückzuführen sind.
The construction of a statistical test is investigated which is based only on “reliability” and “precision” as quality criteria. The reliability of a statistical test is quantifiedin a straightforward way by the probability that the decision of the test is correct. However, the quantification of the precision of a statistical test is not at all evident. Thereforethe paper presents and discusses several approaches. Moreover the distinction of “nullhypothesis” and “alternative hypothesis” is not necessary any longer.
Optimale Maschinenjustierung
(1991)