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Verantwortlichkeit, Data Breach, das Ende von Fax & E-Mail: Aufsichtsbehörden mit streitbaren Thesen
(2020)
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 2.3.2012 bzw. 30.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am 1.8.2012 in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind.
Die Ausbildung in Hochtechnologien wie beispielsweise der Mikrosystemtechnik ist oft durch einen hohen Grad an Komplexität charakterisiert. Damit verbunden sind hohe Kosten für die Errichtung und den Betrieb der speziellen Laborräume und ihre häufig geringe Verfügbarkeit für die Studierenden. Zukünftige Ingenieure sammeln während ihrer Ausbildung aus diesen Gründen nur in beschränktem Umfang praktische Erfahrungen. Die Industrie hingegen fordert Personal mit hoher fachlicher Kompetenz, also fundiertem theoretischen Wissen und umfangreichen praktischen Kenntnissen. Dieser Diskrepanz – qualifizierte Ingenieure auf der einen Seite und eine eher theoretisch ausgerichtete Ausbildung auf der anderen Seite – wird mit einem neuen Blended-Learning-Konzept für MST-Technologiepraktika begegnet. Lernende werden über ein virtuelles Labor, das einen echten Reinraum mit realen Anlagen simuliert, intensiv auf reale Laborpraktika vorbereitet. Dabei geht es im virtuellen Labor gleichermaßen um die Vermittlung von Theorie und Praxis. Nur trainierte Teilnehmer mit einer intensiven Vorbereitung sind in der Lage, relativ eigenständig ein echtes MST-Bauteil innerhalb des anschließenden einwöchigen Laborkurses zu fertigen. Die Wirksamkeit des Konzeptes und die Steigerung des Lernerfolges durch die kombinierten virtuellen und realen Laborkurse wurden im Rahmen der Dissertation begleitend untersucht. Die Ergebnisse flossen direkt in die Weiterentwicklung der Technologiepraktika ein. Die Konzepte und Erkenntnisse sind zudem sehr interessant für die Entwicklung von Blended-Learning-Angeboten in ähnlichen oder anderen Fachgebieten sowie für weitere Bildungseinrichtungen. <b>(Die Dissertation liegt hier in 2 Fassungen vor: Die Originalfassung ist nur bei guter Rechnerausstattung und guter Netzanbindung nutzbar, die konvertierte Fassung ist unverändert, allerdings sind Qualitätseinbußen beim Ausdruck einiger Grafiken möglich)</b>
Verbrennungsmotoren
(2015)
Verbrennungsmotoren
(2013)
Verbrennungstechnik. - 6. Aufl., [Umdruck]. - (Angewandte Thermodynamik und Verbrennungstechnik)
(2007)
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen durch höhere Ein-wirkungen aus Wind und Erdbeben ist eine Verbesserung und Optimierung der Berechnungs- und Bemessungsansätze für Mauerwerksbauten erforderlich. Eine bessere Ausnutzung der Tragwerksreserven ist durch die Berücksichtigung der Rah-mentragwirkung mit einer Aktivierung der Deckenscheiben in den Rechenmodellen möglich, die in der Praxis aufgrund der Komplexität der Wand-Decken-Interaktion bislang nicht aus-genutzt wird. Im vorliegenden Aufsatz wird ein vereinfachter Ansatz auf Grundlage der mitwirkenden Plattenbreite von Schubwänden aus Mauerwerk vorgestellt, der die wesentli-chen Einfl ussfaktoren in parametrisierten Tabellen erfasst. Damit steht den Tragwerksplanern ein einfach anwendbares Werkzeug zur Verfügung, um die Rahmentragwirkung in der Mauerwerksbemessung anzusetzen.
Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen einer Sitzeinstellung (23) eines Sitzes (3) eines Kraftfahrzeugs (1), bei welchem folgende Schritte durchgeführt werden:- Bereitstellen einer Körperabmessung (12) eines Nutzers (6) des Kraftfahrzeugs (1);- Bereitstellen einer Sitzeigenschaft (13) des Sitzes (3) des Kraftfahrzeugs (1);- Bereitstellen eines mit zumindest einer Referenzsitzeigenschaft (20), zumindest einer Referenzkörperabmessung (21) und zumindest einer Referenzsitzeinstellung (22) trainiertes künstliches neuronales Netz (14); und- Bestimmen der Sitzeinstellung (23) durch Eingabe der Körperabmessung (12) und der Sitzeigenschaft (13) in das künstliche neuronale Netz (14).
Verfahren zur Bestimmung des enzymatischen Status humaner Haut in vitro [Offenlegungsschrift]
(2004)
Herstellung von Alkoxylierungsprodukten durch Umsetzung von Verbindungen mit aktiven Wasserstoffatomen mit C2- bis C4-Alkylenoxiden in Gegenwart eines mit Additiven modifizierten, aus Polykationen aufgebauten Mischhydroxids der allgemeinen Formel (I): [M(II)1-xM(III)x(OH)2]Ax/n . m L oder (II): [LiA12(OH)6]A1/n . m L in denen M(II) mindestens ein zweiwertiges Metallion, M(III) mindestens ein dreiwertiges Metallion, A mindestens ein anorganisches Anion und L ein organisches Lösungsmittel oder Wasser bedeutet, n die Wertigkeit des anorganischen Anions A oder bei mehreren Anionen A deren mittlere Wertigkeit bezeichnet und x einen Wert von 0,1 bis 0,5 und m einen Wert von 0 bis 10 annehmen kann, als Alkoxylierungskatalysator, wobei das Mischhydroxid als Additive (a) aromatische oder heteroaromatische Mono- oder Polycarbonsäuren oder deren Salze, (b) aliphatische Mono- oder Polycarbonsäuren oder deren Salze mit einem isocyclischen oder heterocyclischen Ring in der Seitenkette, (c) Halbester von Dicarbonsäuren oder deren Salze, (d) Carbonsäureanhydride, (e) aliphatische oder aromatische Sulfonsäuren oder deren Salze, (f) C8- bis C18-Alkylsulfate, (g) langkettige Paraffine, (h) Polyetherole oder Polyetherpolyole oder (j) Alkohole oder Phenole, welche nicht zwischen den Schichten des Mischhydroxids (I) oder (II) eingebaut sind, enthält.
Verformungsbasierter seismischer Nachweis von Mauerwerksbauten mit der Kapazitätsspektrum-Methode
(2005)
Vergabe öffentlicher Aufträge kann von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig gemacht werden
(2016)
Für die Erstellung von Maschinenbelegungsplanen wurden im Operations Research aufwendige Optimierungsverfahren konzipiert und entsprechende Programme entwickelt. Maschinenbelegungsprobleme sind klassische Vertreter der Klasse der np-vollständigen Probleme, also sichere Kandidaten für kombinatorische Explosion der Lösungsalternativen. Deshalb ist der Einsatz konventioneller Planungssysteme wegen der hohen Rechneranforderungen der gängigen Verfahren an die Hardware oft nicht praktikabel.